ABORA Wissen
4. Steuerliche Möglichkeiten
Wie kann ich die Steuerfreibeträge meines Kindes nutzen?
Ihr Kind hat eigene steuerliche Freibeträge.
Ungenutzte Freibeträge können grundsätzlich nicht auf spätere Kalenderjahre übertragen werden.
Wer sie kennt und richtig einordnet, kann den steuerlichen Spielraum des Kindes nutzen.
Welche Steuerfreibeträge hat mein Kind?
Für Kapitalerträge sind insbesondere zwei Größen wichtig:
Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro im Jahr 2026.
Grundfreibetrag: 12.348 Euro im Jahr 2026.
Der Sparerpauschbetrag betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Grundfreibetrag bezieht sich dagegen auf das zu versteuernde Einkommen insgesamt inklusive Kapitalerträge.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person und Jahr.
Bis zu dieser Höhe können Kapitalerträge grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen und insbesondere ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegen.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.
Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an. Dies gilt auch für Ihr Kind.
Der Grundfreibetrag ist kein zusätzlicher Kapitalertragsfreibetrag. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen insgesamt.
Was ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt grundsätzlich 36 Euro.
Er wird bei bestimmten Sonderausgaben berücksichtigt.
Welcher Freibetrag ist bei Kapitalerträgen meines Kindes entscheidend?
Das hängt von der gesamten steuerlichen Situation des Kindes ab.
Der Sparerpauschbetrag berücksichtigt Kapitalerträge direkt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Der Grundfreibetrag wirkt dagegen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Hat Ihr Kind beispielsweise zusätzlich Einkünfte aus einem Nebenjob, steht der Grundfreibetrag nicht ausschließlich für Kapitalerträge zur Verfügung sondern auch den Einkünften aus dem Nebenjob.
Wie viel Kapitalertrag kann mein Kind maximal steuerfrei erzielen?
Hier muss man genau zwischen Kapitalertrag und zu versteuerndem Einkommen unterscheiden.
Bei einem Kind ohne weitere relevante Einkünfte kann sich aus Sparer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag und weiteren steuerlichen Regelungen ein erheblicher steuerlicher Spielraum ergeben.
Grundsätzlich bis zu 13.384 Euro. Ein Wert den viele Eltern nicht kennen. Entscheidend ist jedoch immer die individuelle steuerliche Situation des Kindes.
Welche Rolle spielt die Krankenversicherung bei den Kapitalerträgen?
Eine wichtige. Denn die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt deutlich niedriger als der steuerliche Grundfreibetrag.
Für 2026 liegt die allgemeine Grenze beim regelmäßigen Gesamteinkommen bei 565 Euro monatlich (rechnerisch 6.780 Euro pro Jahr). Bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung gilt grundsätzlich die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro monatlich. Bei Einkommen Ihres Kindes über diesen Werten ist die kostenlose Mitversicherung grundsätzlich gefährdet.
Daher macht eine gemeinsame Betrachtung von steuerlichen Freibeträgen und beitragsfreier Familienversicherung (GKV) grundsätzlich Sinn.
Mehr dazu auf unserer Detailseite zur Krankenversicherung.
Wie nutze ich einen Freistellungsauftrag für mein Kind?
Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank bzw. dem Broker eingerichtet.
Er muss dem Kind zugeordnet werden.
Bei mehreren Banken kann der Sparerpauschbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge verteilt werden.
Ohne ausreichenden Freistellungsauftrag kann die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten. Zu viel gezahlte Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Ein Freistellungsauftrag reduziert dadurch grundsätzlich den Aufwand. Die Summer aller Freistellungsaufträge für dasselbe Kind darf aktuell 1.000 Euro nicht übersteigen.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument des Finanzamts. Sie wird für Ihr Kind ausgestellt, wenn dessen voraussichtliches Gesamteinkommen so gering ist, dass für das Kind keine Einkommensteuer anfällt.
Wenn Sie diese Bescheinigung der Bank Ihres Kindes vorlegen, zieht die Bank keine Steuern auf die Kapitalerträge des Kindes ab – selbst dann nicht, wenn die Gewinne (wie Zinsen oder Dividenden) über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Die Bescheinigung gilt für einen befristeten Zeitraum und wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Danach kann sie einfach neu beantragt werden.
Was passiert, wenn mein Kind bereits Kapitalertragsteuer gezahlt hat?
Wurde zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Kindes angerechnet bzw. erstattet werden.
Kann ich Wertpapiere aus meinem Depot auf das meines Kindes übertragen?
Ja, ein Depotübertrag auf das Kind ist grundsätzlich möglich.
Eine unentgeltliche Übertragung kann dabei schenkungsteuerlich relevant sein.
Kann ich Wertpapiere auf das Kind übertragen, um sie dort steuerlich günstiger zu verkaufen?
Eine Übertragung kann grundsätzlich dazu führen, dass die anschließenden Erträge steuerlich dem Kind zugerechnet werden.
Entscheidend ist aber, dass die Übertragung tatsächlich unentgeltlich erfolgt und das Vermögen wirtschaftlich dem Kind gehört.
Bei Gestaltungen, bei denen das Vermögen nur formal übertragen wird, wirtschaftlich aber weiterhin den Eltern zugerechnet werden soll, können steuerrechtliche Fragen entstehen. § 42 AO regelt den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Deshalb sollte eine solche Gestaltung bei größeren Beträgen vorab steuerlich geprüft werden.
Was bedeutet FIFO beim Verkauf von Wertpapieren?
Das Prinzip steht für „First In – First Out“. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum mehrmals Anteile derselben Aktie oder desselben ETFs gekauft haben und nun einen Teil davon verkaufen, legt die Bank automatisch fest, dass die zuerst gekauften Anteile auch als Erste wieder verkauft werden.
Kann ich ungenutzte Freibeträge meines Kindes später nachholen?
Nein. Steuerliche Freibeträge wie der Sparerpauschbetrag und der Grundfreibetrag gelten grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr.
Nicht genutzter Spielraum aus vergangenen Jahren kann nicht einfach auf spätere Jahre übertragen werden. Daher ist es sinnvoll sich mit diesem Thema früh zu beschäftigen.
Warum lohnt sich hierfür ein Blick auf ABORA?
Steuerfreibeträge isoliert zu betrachten, greift zu kurz.
Wer den steuerlichen Spielraum des Kindes betrachtet, sollte gleichzeitig mögliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung und spätere Förderungen im Blick behalten.
ABORA führt diese Themen zusammen und hilft Ihnen dabei, die für Ihre Familie relevanten Entscheidungen zu erkennen.
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