ABORA Wissen
6. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die kostenlose Familienversicherung ist einer der großen Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung – und ein Punkt, den Eltern beim langfristigen Vermögensaufbau berücksichtigen sollten.
Denn auch Kapitalerträge können bei der Prüfung des Gesamteinkommens relevant sein und haben daher einen Einfluss auf die gesetzliche Familienversicherung.
Wann ist mein Kind über mich kostenlos familienversichert?
Kinder können grundsätzlich über ein gesetzlich versichertes Elternteil familienversichert sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Altersgrenzen hängen von der Situation des Kindes ab.
Grundsätzlich besteht die Familienversicherung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie darüber hinaus bestehen – beispielsweise bis 23 Jahre, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, oder bis 25 Jahre während Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium.
Wie hoch darf das Einkommen meines Kindes sein?
Das regelmäßige Gesamteinkommen darf die gesetzliche Grenze grundsätzlich nicht überschreiten. Ansonsten entfällt die kostenlose Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Familienversicherung.
Für 2026 liegt diese Grenze bei 565 Euro im Monat (6.780 Euro pro Jahr).
Bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gilt grundsätzlich die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat (7.236 Euro pro Jahr).
Die konkrete Prüfung hängt von der Art und Zusammensetzung der Einkünfte ab.
Welche Einkünfte zählen für die Familienversicherung?
Für die Familienversicherung ist nicht nur das Einkommen aus einem Job relevant.
Auch andere Einkünfte können bei der Prüfung des Gesamteinkommens berücksichtigt werden.
Dazu können unter anderem Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie weitere Einkünfte gehören.
Welche Einkünfte in welcher Höhe berücksichtigt werden, richtet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Regeln und der individuellen Situation.
Zählen Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge aus ETFs als Einkommen?
Kapitalerträge können bei der Prüfung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung relevant sein.
Dazu zählen unter anderem Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen.
Wie hoch das tatsächlich berücksichtigte Einkommen ist, sollte bei einer konkreten Gestaltung mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Was passiert, wenn mein Kind die Einkommensgrenze überschreitet?
Dann kann die beitragsfreie Familienversicherung entfallen.
Das Kind muss sich dann gegebenenfalls selbst versichern was Kosten verursachen kann.
Welche Versicherungsmöglichkeit und welche Beiträge konkret gelten, hängt von der Situation des Kindes ab.
Was passiert, wenn mein Kind privat krankenversichert ist?
Die kostenlose Familienversicherung der GKV betrifft grundsätzlich gesetzlich Versicherte.
Ist das Kind privat krankenversichert, besteht keine beitragsfreie Familienversicherung über die GKV.
Die hier beschriebenen Einkommensgrenzen sind daher insbesondere für Kinder relevant, die über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert sind – und nicht privatversichert.
Wie hängen Krankenversicherung und Grundfreibetrag zusammen.
Beide unterliegen Einkommensgrenzen, wobei sich die Grenzhöhe unterscheidet. Für den Grundfreibetrag gilt: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 Euro fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat (entspricht rechnerisch 6.780 Euro pro Jahr). Steuerlich kann daher mehr Spielraum bestehen als bei der Familienversicherung. Gerade bei Kapitalerträgen kann dieser Unterschied relevant werden: Was steuerlich noch innerhalb des Grundfreibetrags liegt, kann dagegen die beitragsfreie Krankenversicherung des Kindes gefährden. Wer für sein Kind langfristig Vermögen aufbaut, sollte deshalb beide Grenzen kennen und nicht miteinander verwechseln.
Warum sollten Sie die Krankenversicherung bei der Vermögensplanung berücksichtigen?
Weil die Einkommensgrenze der Familienversicherung deutlich niedriger liegen kann als der steuerliche Spielraum eines Kindes.
Eine Gestaltung, die steuerlich sinnvoll erscheint, kann deshalb sozialversicherungsrechtlich eine andere Wirkung haben.
Steuern und Krankenversicherung sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Warum lohnt sich hierfür ein Blick auf ABORA?
Die Krankenversicherung wird bei der Geldanlage für das Kind leicht übersehen.
ABORA hilft dabei Transparenz über alle Themen zu schaffen. So können Sie frühzeitig erkennen, welche Themen für Ihre Familie relevant sind.
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