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3. Schenkungen
Großeltern wollen etwas zur Zukunft der Enkel beitragen, Eltern möchten frühzeitig Vermögen übertragen – Schenkungen sind ein wichtiger Weg, Kindern finanziell den Rücken zu stärken.
Wie viel dabei steuerfrei möglich ist und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.
Was gilt steuerlich überhaupt als Schenkung?
Eine Schenkung ist grundsätzlich eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB).
Das kann beispielsweise Bargeld, ein Wertpapierdepot oder ein anderes Vermögensgut sein.
Wie hoch ist der Schenkungsteuer-Freibetrag für Kinder?
Die Höhe des Freibetrags hängt vom persönlichen Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab.
Wenn Eltern Ihren Kinder etwas Schenken beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 400.000 Euro je Elternteil.
Für Enkel beträgt er grundsätzlich 200.000 Euro je Großelternteil und erhöht sich auf 400.000 Euro sollte der Elternteil (Mutter/Vater) verstorben sein. Wenn Onkel, Tanten oder fremde Personen Kindern etwas schenken beträgt der Freibetrag grundsätzlich 20.000 Euro.
Gilt der Freibetrag pro Elternteil?
Ja.
Mutter und Vater haben jeweils einen eigenen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber ihrem Kind.
Zusammen können Eltern ihrem Kind damit grundsätzlich 800.000 Euro übertragen, ohne dass allein wegen dieser Summe Schenkungsteuer anfällt. Vorausgesetzt, es wurden innerhalb des maßgeblichen Zeitraums keine früheren Schenkungen derselben Person an dasselbe Kind berücksichtigt.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Nicht die gesamte Schenkung wird automatisch mit dem höchsten Steuersatz besteuert.
Entscheidend ist grundsätzlich der Betrag der oberhalb gesetzlichen Freibeträge liegt.
Weitere Faktoren können eine Rolle spielen und sollten ggf. von einem Steuerberater geklärt werden.
Wie hoch sind die Schenkungsteuersätze?
Für Kinder in Steuerklasse I gelten aktuell folgende Steuersätze für den steuerpflichtigen Erwerb:
- bis 75.000 Euro → 7 %
- bis 300.000 Euro → 11 %
- bis 600.000 Euro → 15 %
- bis 6.000.000 Euro → 19 %
- bis 13.000.000 Euro → 23 %
- bis 26.000.000 Euro → 27 %
- darüber → 30 %
Die konkreten Auswirkungen können wegen der gesetzlichen Tarifregelungen komplexer sein als eine einfache Multiplikation des gesamten Betrags mit einem Prozentsatz.
Wann kann ich meinem Kind wieder steuerfrei Geld schenken?
Der Schenkungsfreibetrag kann grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Entscheidend ist dabei: Schenkungen derselben Person an dasselbe Kind innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre beginnt für die Zusammenrechnung grundsätzlich ein neuer Zeitraum.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Grundsätzlich besteht für Schenkungen eine Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten.
Eine wichtige Ausnahme besteht unter anderem bei einer Schenkung unter Lebenden, die gerichtlich oder notariell beurkundet wurde (§ 30 ErbStG).
Bei Unsicherheit sollte die konkrete Schenkung steuerlich geprüft werden.
Muss ich jeden kleinen Betrag melden?
Übliche Gelegenheitsgeschenke sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei.
Was als „übliches Gelegenheitsgeschenk“ gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was passiert bei Wertpapierübertragungen?
Wertpapiere, ETFs können grundsätzlich auf ein anderes Depot übertragen werden.
Erfolgt die Übertragung unentgeltlich auf das Kind, kann darin eine Schenkung liegen.
Wichtig ist außerdem, dass die steuerlich relevanten Anschaffungsdaten (z.B. Kurswert) korrekt übernommen werden, weil diese für eine spätere Veräußerung relevant sein können.
Welche Auswirkungen kann eine Schenkung später auf BAföG haben?
Eine Schenkung auf das Kind erhöht grundsätzlich dessen Vermögen.
Dieses Vermögen kann bei einem späteren BAföG-Antrag berücksichtigt werden.
Übersteigt das anrechenbare Vermögen den geltenden Freibetrag, kann dies die Förderung mindern.
Warum lohnt sich hierfür ein Blick auf ABORA?
Freibeträge zu kennen ist das eine.
Sie im richtigen Zeitpunkt und im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen zu betrachten, ist das andere.
ABORA hilft Ihnen dabei, Schenkungen nicht isoliert, sondern zusammen mit Vermögensaufbau und möglichen späteren Auswirkungen zu betrachten.
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