ABORA Wissen
5. BAföG
Wie beeinflusst das Vermögen meines Kindes später das BAföG?
Ausgerechnet gut gemeintes Sparen kann sich später auf die Ausbildungsförderung auswirken:
Ein Vermögen, das auf den Namen Ihres Kindes aufgebaut wurde, kann bei einem späteren BAföG-Antrag berücksichtigt werden.
Was Sie dazu wissen sollten.
Was ist BAföG?
BAföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Studierenden besteht die Förderung grundsätzlich aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen.
Für detaillierte Information besuchen Sie bitte folgende Seite. Die unten dargestellten Informationen stellen nur einen selektierten Auszug an Informationen dar. www.bafög.de
Wann kann mein Kind BAföG erhalten?
Ob und in welcher Höhe BAföG gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- die Art der Ausbildung,
- das Einkommen des Kindes,
- das Vermögen des Kindes,
- das Einkommen der Eltern und
- weitere Voraussetzungen.
Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.
Wie viel eigenes Vermögen darf mein Kind besitzen?
Für Antragstellende unter 30 Jahren bleiben aktuell 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei.
Für Antragstellende ab 30 Jahren beträgt der Freibetrag grundsätzlich 45.000 Euro.
Mehr als 15.000 Euro Vermögen bedeutet nicht automatisch, dass das Kind kein BAföG mehr erhält. Grundsätzlich wird der über dem Freibetrag liegende anrechenbare Betrag bei der Berechnung berücksichtigt.
Welche Vermögenswerte werden beim BAföG berücksichtigt?
Zum Vermögen können unter anderem gehören:
- Bankguthaben,
- Wertpapiere,
- Fondsanteile,
- Bausparguthaben
- und weitere Vermögenswerte.
Für Wertpapiere ist grundsätzlich der Wert zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung relevant.
Werden ETFs und Aktien beim BAföG berücksichtigt?
Ja. Wertpapiere gehören grundsätzlich zum Vermögen und werden bei der BAföG-Vermögensprüfung berücksichtigt.
Dabei ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.
Wird ein Kinderdepot beim BAföG berücksichtigt?
Ja. Wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, gehört das Vermögen grundsätzlich dem Kind und kann deshalb bei dessen BAföG-Antrag als eigenes Vermögen berücksichtigt werden.
Ein Depot, das auf den Namen der Eltern läuft, gehört dagegen grundsätzlich nicht zum Vermögen des Kindes.
Wie wird das Einkommen meines Kindes beim BAföG berücksichtigt?
Eigenes Einkommen des Kindes wird auf die BAföG-Zahlungen angerechnet, sobald es bestimmte Grenzen überschreitet. Dabei berücksichtigt das BAföG-Amt gesetzliche Freibeträge und Abzüge, die sich nach der Art des Einkommens (z. B. Nebenjob oder Kapitalerträge) richten.
Bleibt das bereinigte Einkommen des Kindes nach Abzug aller dieser Posten unter dem gesetzlichen Freibetrag von 4.668 Euro pro Jahr, wird das BAföG nicht gekürzt. Erst der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, mindert die monatliche BAföG-Auszahlung.
Für genaue Details siehe www.bafög.de
Wie wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt?
Das Einkommen der Eltern spielt für die BAföG-Berechnung eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich wird für die Berechnung auf das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums abgestellt.
Welche Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden, hängt von der familiären Situation ab.
Für Details lohn sich www.bafög.de
Was passiert, wenn mein Kind mit 18 bereits ein größeres Vermögen besitzt?
Übersteigt das anrechenbare Vermögen den geltenden Freibetrag (aktuell 15.000 Euro), kann der übersteigende Betrag die monatliche BAföG-Förderung mindern.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der gesamte BAföG-Anspruch entfällt.
Ist ein Depot auf den Namen der Eltern beim BAföG anders zu beurteilen als ein Depot auf den Namen des Kindes?
Ja. Ein Depot auf den Namen des Kindes gehört grundsätzlich zu dessen Vermögen.
Ein Depot auf den Namen der Eltern gehört dagegen grundsätzlich zum Vermögen der Eltern.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Elterndepot für BAföG vollständig irrelevant ist. Die aus dem Elterndepot generierten Kapitalerträge sind grundsätzlich BAföG relevant, da sie Einkommen der Eltern darstellen.
Kann ich Vermögen meines Kindes vor dem Studium einfach wieder zurückübertragen?
Hier ist Vorsicht geboten.
Wenn Vermögen dem Kind gehört, können die Eltern nicht einfach frei darüber verfügen.
Eine Übertragung allein mit dem Ziel, die BAföG-Vermögensanrechnung zu umgehen, kann zudem rechtliche und tatsächliche Fragen aufwerfen!
Deshalb sollte eine solche Gestaltung nicht erst kurz vor einem BAföG-Antrag begonnen werden und bei größeren Beträgen fachlich geprüft werden.
Sollte ich deshalb überhaupt Vermögen für mein Kind aufbauen?
Ja – aber bewusst.
Vermögensaufbau und BAföG-Anspruch stehen nicht grundsätzlich im Widerspruch.
Die Frage ist vielmehr:
Wie wichtig ist Ihnen der Aufbau eigenen Vermögens für Ihr Kind und welche weiteren Ziele verfolgen Sie?
Diese Entscheidung sollte möglichst nicht erst getroffen werden, wenn der BAföG-Antrag bereits vor der Tür steht.
Warum sollten Sie die Auswirkungen frühzeitig prüfen?
Weil eine einmal erfolgte Vermögensübertragung auf das Kind nicht einfach so rückgängig gemacht werden kann.
Wer die möglichen BAföG-Auswirkungen erst bei der Antragstellung betrachtet, hat einen Teil seiner vorherigen Gestaltungsmöglichkeiten möglicherweise bereits verloren.
Warum lohnt sich hierfür ein Blick auf ABORA?
Einen typischen Zielkonflikt erleben Eltern, die frühzeitig Vermögen für ihr Kind aufbauen möchten, gleichzeitig aber den späteren Anspruch auf BAföG nicht gefährden wollen. ABORA macht diesen Zielkonflikt für Sie transparent.
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